(AuslWBGDV 3)
Dritte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland)

Ausfertigungsdatum: 10.07.1953


§ 7 AuslWBGDV 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.