(AuslSchuldAbkAGErG 3)
Drittes Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden

Ausfertigungsdatum: 23.08.1956


Art 4 AuslSchuldAbkAGErG 3

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.