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Art 1 >

(AusglVtrNLDG)
Gesetz zu dem Vertrag vom 8. April 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Regelung von Grenzfragen und anderen zwischen beiden Ländern bestehenden Problemen (Ausgleichsvertrag)

Ausfertigungsdatum: 10.06.1963


Eingangsformel AusglVtrNLDG

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

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