(AusglVtrNLDG)
Gesetz zu dem Vertrag vom 8. April 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Regelung von Grenzfragen und anderen zwischen beiden Ländern bestehenden Problemen (Ausgleichsvertrag)

Ausfertigungsdatum: 10.06.1963


Art 11 AusglVtrNLDG

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 4 und die beigefügten Briefwechsel in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.