(AusglVtrNLDG)
Gesetz zu dem Vertrag vom 8. April 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Regelung von Grenzfragen und anderen zwischen beiden Ländern bestehenden Problemen (Ausgleichsvertrag)

Ausfertigungsdatum: 10.06.1963


Art 1 AusglVtrNLDG

Dem in Den Haag am 8. April 1960 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Regelung von Grenzfragen und anderen zwischen beiden Ländern bestehenden Problemen (Ausgleichsvertrag) und den beigefügten Briefwechseln wird zugestimmt. Der Vertrag und die beigefügten Briefwechsel werden nachstehend veröffentlicht.