(AusbAnerkAufhV)
Verordnung über die Aufhebung der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsberufen

Ausfertigungsdatum: 05.08.1996


§ 2 AusbAnerkAufhV Übergangsregelung

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden.