Auslands-Rechtsauskunftgesetz (AuRAG)
Gesetz zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht und seines Zusatzprotokolls

Ausfertigungsdatum: 05.07.1974


Eingangsformel AuRAG

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: