Aufwendungserstattungs-Verordnung (AufwErstV)
Verordnung über die Erstattung von Aufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung der in Werkstätten beschäftigten Behinderten

Ausfertigungsdatum: 11.07.1975


Eingangsformel AufwErstV

Auf Grund des § 10 Abs. 2 des Gesetzes über die Sozialversicherung Behinderter in geschützten Einrichtungen vom 7. Mai 1975 (Bundesgesetzbl. I S. 1061) wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen mit Zustimmung des Bundesrates verordnet: