Aufwendungserstattungs-Verordnung (AufwErstV)
Verordnung über die Erstattung von Aufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung der in Werkstätten beschäftigten Behinderten

Ausfertigungsdatum: 11.07.1975


§ 5 AufwErstV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 2. Juli 1975 in Kraft.