Aufwendungserstattungs-Verordnung (AufwErstV)
Verordnung über die Erstattung von Aufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung der in Werkstätten beschäftigten Behinderten

Ausfertigungsdatum: 11.07.1975


§ 2 AufwErstV Abrechnung

Die zu erstattenden Beträge werden nachträglich nach Einzelfällen abgerechnet. Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr.