Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis-Kostenverordnung (AÜKostV)
Verordnung über die Kosten der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Ausfertigungsdatum: 18.06.1982


§ 5 AÜKostV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.