Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis-Kostenverordnung (AÜKostV)
Verordnung über die Kosten der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Ausfertigungsdatum: 18.06.1982


§ 2 AÜKostV Höhe der Gebühren

Die Gebühr beträgt für die

1.Erteilung oder Verlängerung einer befristeten Erlaubnis1.000 Euro,
2.Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis2.500 Euro.