(AtStrlSV)
Verordnung über die Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz

Ausfertigungsdatum: 11.10.1984


§ 33 AtStrlSV Durchführungsbestimmungen

Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt der Präsident des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz.