(AtStrlSV)
Verordnung über die Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz

Ausfertigungsdatum: 11.10.1984


§ 10 AtStrlSV Rechtfertigung

Jede Art der Anwendung der Atomenergie bedarf des Nachweises, daß sie bei zuverlässiger Gewährleistung des Schutzes von Leben und Gesundheit des Menschen sowie des Schutzes der Umwelt zum Nutzen der sozialistischen Gesellschaft erfolgt.