(AtSchÜbkG)
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 26. Oktober 1979 über den physischen Schutz von Kernmaterial

Ausfertigungsdatum: 24.04.1990


Art 4 AtSchÜbkG

Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.