Atomrechtliche Deckungsvorsorge-Verordnung (AtDeckV)
Verordnung über die Deckungsvorsorge nach dem Atomgesetz

Ausfertigungsdatum: 25.01.1977


§ 7 AtDeckV Deckungssumme und Regeldeckungssumme

Bei der Festsetzung der Höhe der Deckungsvorsorge (Deckungssumme) ist von einer für den Regelfall festzusetzenden Deckungssumme (Regeldeckungssumme) auszugehen, sofern die Deckungssumme in diesem Abschnitt nicht unmittelbar bestimmt ist.