Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung (AtAV)
Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente

Ausfertigungsdatum: 30.04.2009


§ 25 AtAV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.