Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft:
- 1.
-
Gesetz zur Förderung der agrarstrukturellen und agrarsozialen Anpassung der Landwirtschaft der DDR an die soziale Marktwirtschaft - Fördergesetz - vom 6. Juli 1990 (GBl. I Nr. 42 S. 633) sowie die darauf gestützten Anordnungenmit folgenden Maßgaben:
- a)
-
Das Gesetz und die darauf gestützten Anordnungen finden nur Anwendung, soweit nicht das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 1988 (BGBl. I S. 1055) anzuwenden ist.
- b)
-
§ 1 Abs. 1 Nr. 4 und die darauf gestützten Anordnungen treten mit Ablauf des 31. Dezember 1990 außer Kraft.
- 2.
-
...