(ARSchiedsGAufhG)
Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung und das Verfahren der Schiedsstellen für Arbeitsrecht und zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes

Ausfertigungsdatum: 20.12.1991


Art 4 ARSchiedsGAufhG Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.