Erlaubnisse zur Beschäftigung in der Apotheke, die vorgeprüften Apothekeranwärtern vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erteilt worden sind, erlöschen mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.
Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen