Ausfertigungsdatum: 19.12.2001
(1) Die Ausbildung gliedert sich in folgende Abschnitte:
(2) Die Ausbildung wird nach dem Ausbildungsplan durchgeführt. Abweichungen von den darin angegebenen Stundenzahlen in den einzelnen Ausbildungsgebieten sind bis zu 10 vom Hundert zulässig.
(3) (weggefallen)