(AP-mDBPolV)
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

Ausfertigungsdatum: 19.12.2001


§ 3 AP-mDBPolV Dauer des Vorbereitungsdienstes

Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre und sechs Monate.