Anzeigenverordnung (AnzV)
Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz

Ausfertigungsdatum: 19.12.2006


Anlage 8 AnzV (zu § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 5e Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AnzV) PVGSI

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1737 — 1738)



PVGSI


Personelle Veränderungen
bei den Geschäftsleitern von Instituten und bei Personen, die die Geschäfte
einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen
– Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank –

(Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 KWG und nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 5 KWG)



Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung
wird durch die BBk ausgefüllt
Identnummer
Geschäftsleiter(in)
Identnummer des Instituts

1.  Institut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholding-Gesellschaft

Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ, RechtsträgerkennungBAK-Nr. (sechsstellig)


2.  Angaben zur Person

□ Herr    □ Frau
Nachname, sämtliche Vornamen


3.  Angaben zur Tätigkeit

Gesellschaftsrechtliche Funktion


4.  Absicht der Bestellung

Beschluss desvom:
Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
Absicht der Bestellung einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen soll (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder Satz 5 KWG)

mit Wirkung vom
Änderung der Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
Änderung der Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)

neuer Zeitpunkt:
Aufgabe der Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
Aufgabe der Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)

Zeitpunkt der Aufgabe:Grund der Aufgabe:

5.  Vollzug der Bestellung

Vollzug der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
Vollzug der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
Vollzug der Bestellung einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen soll (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder Satz 5 KWG)

mit Wirkung vom

6.  Ausscheiden

Ausscheiden eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 KWG)
Entziehung der Befugnis zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 KWG)
Ausscheiden einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich geführt hat (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 2 oder Satz 5 KWG)

mit Wirkung vom
Grund des Ausscheidens:

7.  Anlagen

Anlage 1 Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit – durch das beaufsichtigte Unternehmen auszufüllen –
Anlage 2 Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit – durch die angezeigte Person auszufüllen –
Lebenslauf
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Satzung des Unternehmens (soweit der Bundesanstalt keine aktuelle Version vorliegt)
Überblick über die aktuelle Zusammensetzung der Geschäftsleitung oder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans des Unternehmens
Sonstiges:










Sachbearbeiter(in)Telefon-Nr.E-Mail
Ort/DatumFirma/Unterschrift