Anwendungszeitpunktverschiebungsverordnung (AnwZpvV)
Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach § 5b des Einkommensteuergesetzes

Ausfertigungsdatum: 20.12.2010


§ 2 AnwZpvV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.