Die Stiftung Nationale Anti Doping Agentur Deutschland ist berechtigt, folgende personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Durchführung ihres Dopingkontrollsystems erforderlich ist:
- 1.
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Vor- und Familienname der Sportlerin oder des Sportlers,
- 2.
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Geschlecht der Sportlerin oder des Sportlers,
- 3.
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Geburtsdatum der Sportlerin oder des Sportlers,
- 4.
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Nationalität der Sportlerin oder des Sportlers,
- 5.
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Sportart und Sportverband der Sportlerin oder des Sportlers einschließlich der Einstufung in einen Leistungskader,
- 6.
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Zugehörigkeit der Sportlerin oder des Sportlers zu einem Trainingsstützpunkt und einer Trainingsgruppe,
- 7.
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Vor- und Familienname der Athletenbetreuerinnen und Athletenbetreuer,
- 8.
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Regelverstöße nach dem Dopingkontrollsystem und
- 9.
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Angaben zur Erreichbarkeit und zum Aufenthaltsort, sofern die Sportlerin oder der Sportler zu dem von der Stiftung Nationale Anti Doping Agentur Deutschland vorab festgelegten Kreis gehört, der Trainingskontrollen unterzogen wird.