(AntarktUmwSchProtAG§6Abs5V)
Verordnung über Zusammensetzung, Berufung und Verfahren einer unabhängigen Kommission wissenschaftlicher Sachverständiger nach § 6 Abs. 5 des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes vom 22. September 1994

Ausfertigungsdatum: 22.07.1999


§ 11 AntarktUmwSchProtAG§6Abs5V Tätigkeitsbericht

Die Kommission erstellt einen jährlichen Tätigkeitsbericht. Der Bericht wird durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit veröffentlicht.