(AntarktMeerSchÜbkG)
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. Mai 1980 über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis

Ausfertigungsdatum: 14.04.1982


Art 4 AntarktMeerSchÜbkG

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2)