(AnerkSparkAusbAufhV)
Verordnung über die Aufhebung der staatlichen Anerkennung des Ausbildungsberufs Sparkassenkaufmann/Sparkassenkauffrau

Ausfertigungsdatum: 19.04.1995


§ 1 AnerkSparkAusbAufhV Aufhebung der staatlichen Anerkennung des Ausbildungsberufs

Die staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs Sparkassenkaufmann/Sparkassenkauffrau, ausgesprochen durch Satzung der Deutschen Sparkassenschule Hannover vom 18. Mai 1951, wird aufgehoben.