Arzneimittel-Härtefall-Verordnung (AMHV)
Verordnung über das Inverkehrbringen von Arzneimitteln ohne Genehmigung oder ohne Zulassung in Härtefällen

Ausfertigungsdatum: 14.07.2010


§ 9 AMHV Übergangsregelung

Härtefallprogramme, die bei Inkrafttreten der Verordnung durchgeführt werden, können unabhängig von den Vorgaben dieser Verordnung weitergeführt werden.