Arzneimittel-Härtefall-Verordnung (AMHV)
Verordnung über das Inverkehrbringen von Arzneimitteln ohne Genehmigung oder ohne Zulassung in Härtefällen

Ausfertigungsdatum: 14.07.2010


§ 10 AMHV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.