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Anlage >

AMG-Kostenverordnung (AMGKostV)
Kostenverordnung für die Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Ausfertigungsdatum: 10.12.2003


§ 6 AMGKostV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.

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