Öffentliche Magnetschwebebahnunternehmen sind zur Beförderung von Personen und Reisegepäck verpflichtet, wenn 
        
            - 1.
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                die Beförderungsbedingungen eingehalten werden, 
- 2.
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                die Beförderung mit den regelmäßig verwendeten Beförderungsmitteln möglich ist und 
- 3.
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                die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, welche die Magnetschwebebahnunternehmen nicht abwenden und denen sie auch nicht abhelfen konnten.