Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft:
1. - 4. ...
- 5.
-
Allgemeine Lotsverordnung vom 21. April 1987 (BGBl. I S. 1290)mit folgenden Maßgaben:
- a)
-
§ 6 findet in dem in Artikel 3 genannten Gebiet keine Anwendung.
- b)
-
Während eines Zeitraums von zwei Jahren ab Wirksamwerden des Beitritts wird der Lotsversetzbetrieb von dem bisherigen Unternehmen fortgeführt.
...