Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG)
Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen

Ausfertigungsdatum: 26.06.2001


§ 5a AltZertG Zertifizierung von Basisrentenverträgen

Die Zertifizierungsstelle erteilt die Zertifizierung nach § 2 Abs. 3, wenn ihr die nach diesem Gesetz erforderlichen Angaben und Unterlagen vorliegen sowie die Vertragsbedingungen des Basisrentenvertrags dem § 2 Absatz 1 oder Absatz 1a sowie dem § 2a entsprechen und der Anbieter den Anforderungen des § 2 Absatz 2 entspricht.