(AltfAbwG)
Gesetz zur beschleunigten Abwicklung einiger Altforderungen

Ausfertigungsdatum: 10.12.2003


§ 4 AltfAbwG Wegfall der Entschuldung zu früherem Zeitpunkt

Der Wegfall der Entschuldungsvoraussetzungen zu einem früheren Zeitpunkt bleibt unberührt.