Erlaubnisinhaber sind verpflichtet, Amtshandlungen im Betrieb zu unterstützen. Sie haben Folgendes unentgeltlich zur Verfügung zu stellen: 
        
            - 1.
- 
                das für die Amtshandlung benötigte Material, 
- 2.
- 
                die für die Vergällung von Alkohol erforderlichen Mittel in geeigneter Beschaffenheit, 
- 3.
- 
                geeichte Wiege- und Messgeräte sowie 
- 4.
- 
                verschließbare Räume und Behälter.