Erlaubnisinhaber sind verpflichtet, Amtshandlungen im Betrieb zu unterstützen. Sie haben Folgendes unentgeltlich zur Verfügung zu stellen:
- 1.
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das für die Amtshandlung benötigte Material,
- 2.
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die für die Vergällung von Alkohol erforderlichen Mittel in geeigneter Beschaffenheit,
- 3.
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geeichte Wiege- und Messgeräte sowie
- 4.
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verschließbare Räume und Behälter.