(ALG)
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte

Ausfertigungsdatum: 29.07.1994


§ 18 ALG Beitragszeiten

Beitragszeiten sind Zeiten, für die Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse gezahlt sind.