(AKostV)
Auslandskostenverordnung

Ausfertigungsdatum: 20.12.2001


§ 4 AKostV Sprachengruppen

Ist die Höhe der Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis von der Sprachengruppe abhängig, so gilt hierfür die Einteilung der Sprachenliste (Anlage 4).