Ankunftsnachweisverordnung (AKNV)
Verordnung über die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender

Ausfertigungsdatum: 05.02.2016


Anlage 3 AKNV (zu § 3 Absatz 2) Übersicht über die zu zertifizierenden Systemkomponenten

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 170)


Lfd.
Nr.
Bezeichnung
der Systemkomponente
Regelungsadressat
1Erfassungsstation zur Fertigung des LichtbildesVerpflichtung für die Anbieter dieser Geräte
Verpflichtung für die ausstellende Behörde
2FingerabdruckscannerVerpflichtung für die Anbieter dieser Geräte
Verpflichtung für die ausstellende Behörde
3Software zur Erfassung und Qualitätssicherung des LichtbildesVerpflichtung für die Anbieter dieser Geräte
Verpflichtung für die ausstellende Behörde
4Software zur Erfassung und Qualitätssicherung der FingerabdruckdatenVerpflichtung für die Anbieter dieser Geräte
Verpflichtung für die ausstellende Behörde