Ausfertigungsdatum: 05.02.2016
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 170)
| Lfd. Nr. | Bezeichnung der Systemkomponente | Regelungsadressat | 
|---|---|---|
| 1 | Erfassungsstation zur Fertigung des Lichtbildes | Verpflichtung für die Anbieter dieser Geräte Verpflichtung für die ausstellende Behörde | 
| 2 | Fingerabdruckscanner | Verpflichtung für die Anbieter dieser Geräte Verpflichtung für die ausstellende Behörde | 
| 3 | Software zur Erfassung und Qualitätssicherung des Lichtbildes | Verpflichtung für die Anbieter dieser Geräte Verpflichtung für die ausstellende Behörde | 
| 4 | Software zur Erfassung und Qualitätssicherung der Fingerabdruckdaten | Verpflichtung für die Anbieter dieser Geräte Verpflichtung für die ausstellende Behörde |