Ausfertigungsdatum: 05.02.2016
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 170)
| Lfd.
Nr. | Bezeichnung
der Systemkomponente | Regelungsadressat |
|---|---|---|
| 1 | Erfassungsstation zur Fertigung des Lichtbildes | Verpflichtung für die Anbieter dieser Geräte
Verpflichtung für die ausstellende Behörde |
| 2 | Fingerabdruckscanner | Verpflichtung für die Anbieter dieser Geräte
Verpflichtung für die ausstellende Behörde |
| 3 | Software zur Erfassung und Qualitätssicherung des Lichtbildes | Verpflichtung für die Anbieter dieser Geräte
Verpflichtung für die ausstellende Behörde |
| 4 | Software zur Erfassung und Qualitätssicherung der Fingerabdruckdaten | Verpflichtung für die Anbieter dieser Geräte
Verpflichtung für die ausstellende Behörde |