Ankunftsnachweisverordnung (AKNV)
Verordnung über die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender

Ausfertigungsdatum: 05.02.2016


§ 2 AKNV Dokumentationspflichten

Die Liste der Seriennummern der Bescheinigungen (AKN-Nummern) und die Blanko-Ankunftsnachweise sind getrennt voneinander und sicher zu verwahren; die bereits vergebenen AKN-Nummern sind zu dokumentieren.