Ausfertigungsdatum: 21.12.2009
(1) Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Akkreditierungsstelle in Zusammenhang mit der Akkreditierung und Überwachung von Laboratorien, Inspektions- und Zertifizierungsstellen (Konformitätsbewertungsstellen) werden Gebühren und Auslagen nach dieser Verordnung erhoben.
(2) Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage dieser Verordnung.