Akkreditierungsstellengebührenverordnung (AkkStelleGebV)
Gebührenverordnung der Akkreditierungsstelle

Ausfertigungsdatum: 08.12.2017


§ 1 AkkStelleGebV Gebührenerhebung

Die Akkreditierungsstelle erhebt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen Gebühren und Auslagen nach den Vorschriften dieser Verordnung und dem dieser Verordnung als Anlage beigefügten Gebührenverzeichnis.