Erhebungseinheiten der Bestandserhebung sind:
- 1.
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die in der Weinbaukartei erfassten Betriebe,
- 2.
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die nicht in der Weinbaukartei erfassten Unternehmen, die Wein und Traubenmost zum Verkauf herstellen,
- 3.
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die Unternehmen des Großhandels mit Wein und Traubenmost,
soweit sie zum Berichtszeitpunkt über einen Weinbestand von mindestens 100 Hektolitern verfügen.