Ausfertigungsdatum: 15.03.1989
(1) Die Bodennutzungshaupterhebung wird in der Zeit von Januar bis Mai durchgeführt:
(2) Die Erhebung nach Absatz 1 Nummer 2 wird in den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg nicht durchgeführt.
(3) Die Erhebung nach Absatz 1 ist in den Jahren 2010, 2013 und 2016 Bestandteil der Agrarstrukturerhebung.