(1) Erhebungsmerkmale der Baumobstanbauerhebung sind:
- 1.
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die Gesamtfläche des Baumobstanbaus,
- 2.
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die Obstarten nach der Fläche und dem Verwendungszweck des Obstes sowie für Tafeläpfel und Tafelbirnen zusätzlich die Sorten, die Pflanzzeitpunkte und die Zahl der Bäume jeweils nach der Fläche,
- 3.
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die Angabe zur ökologischen Wirtschaftsweise.
(2) Der Berichtszeitpunkt ist der Tag der ersten Aufforderung zur Auskunftserteilung.