Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung (AgrarZahlVerpflV)
Verordnung über die Einhaltung von Grundanforderungen und Standards im Rahmen unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen

Ausfertigungsdatum: 17.12.2014


§ 7 AgrarZahlVerpflV Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden

Stoppelfelder dürfen nicht abgebrannt werden.