Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung (AgrarZahlVerpflV)
Verordnung über die Einhaltung von Grundanforderungen und Standards im Rahmen unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen

Ausfertigungsdatum: 17.12.2014


§ 3 AgrarZahlVerpflV Einhaltung von Genehmigungsverfahren für die Verwendung von Wasser zur Bewässerung

Wer landwirtschaftliche Flächen beregnet oder sonst bewässert, hat bei einer erlaubnispflichtigen oder bewilligungspflichtigen Gewässerbenutzung im Sinne von § 9 Absatz 1 Nummer 1 oder 5 des Wasserhaushaltsgesetzes im Falle einer Kontrolle hinsichtlich der Einhaltung der Verpflichtungen zur Erhaltung der landwirtschaftlichen Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand nachzuweisen, dass die Erlaubnis oder Bewilligung vorliegt.