Agrarservicemeisterprüfungsverordnung (AgrarservMeistPrV)
Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Agrarservicemeister und Agrarservicemeisterin

Ausfertigungsdatum: 18.08.2010


§ 3 AgrarservMeistPrV Gliederung der Meisterprüfung

(1) Die Meisterprüfung umfasst die Prüfungsteile

1.
Pflanzenproduktion, Verfahrens- und Agrartechnik, Dienstleistungen,
2.
Betriebs- und Unternehmensführung,
3.
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung.

(2) Die Meisterprüfung ist nach Maßgabe der §§ 4 bis 6 durchzuführen.