Agrarmarktstrukturgesetz (AgrarMSG)
Gesetz zur Weiterentwicklung der Marktstruktur im Agrarbereich

Ausfertigungsdatum: 20.04.2013


§ 11 AgrarMSG Übergangsbestimmung

Anerkennungen von Agrarorganisationen, die auf Grund der bis zum 24. April 2013 geltenden Vorschriften erteilt worden sind, bleiben bestehen, soweit nicht auf Grund einer Rechtsverordnung nach diesem Gesetz etwas anderes bestimmt ist.