(AgrarAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice

Ausfertigungsdatum: 23.07.2009


§ 1 AgrarAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Fachkraft Agrarservice wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.